1. Geltungsbereich und Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Die Region Hannover (Vermieterin) vermietet den jeweiligen Nutzer:innen der Fahrradabstellanlage (Mieter) den jeweils mittels der App umsteigen:aufsteigen und der Website umsteigenaufsteigen.de gebuchten Stellplatz zum Abstellen eines Fahrrades.
1.2 Diese AGB regeln die Beziehung zwischen der Region Hannover und dem jeweiligen Mieter bei Abschluss von Einzelmietverträgen über einen Stellplatz in den Fahrradabstellanlagen.
1.3 Diese AGB werden ggf. ergänzt durch zusätzliche Bedienungsanleitungen und Hinweise in den Anlagen.
1.4 Kommunen in der Region Hannover, in denen Fahrräder in Fahrradabstellanlagen abgestellt werden können, entnehmen Sie der Website/App www.umsteigenaufsteigen.de.
2. Registrierung
2.1 Um die Buchung eines Stellplatzes in den Fahrradabstellanlagen der Region Hannover durchführen zu können, ist eine vorherige Registrierung über die umsteigen:aufsteigen App oder die Website umsteigenaufsteigen.de erforderlich.
2.2 Nach erfolgreicher Registrierung kann der Mieter Fahrräder in den Fahrradabstellanlagen in der Region Hannover einparken. Die Einrichtung eines Kundenkontos begründet jedoch weder für die Region Hannover noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen.
3. Buchungsvorgang und Vertragsschluss
3.1 Die Buchung eines Stellplatzes ist ausschließlich nach vorheriger Registrierung (vgl. Ziff. 2.1) über die App umsteigen:aufsteigen und der Website umsteigenaufsteigen.de möglich.
3.2 Die Buchung eines Stellplatzes ist nur möglich, wenn noch ein freier Stellplatz in der ausgewählten Anlage verfügbar ist. Dies wird dem Mieter direkt in der App und auf der Website angezeigt. Mit der erfolgreichen Buchung kommt ein Mietvertrag zwischen der Region Hannover und dem Kunden zu den Bedingungen dieser AGB zustande.
3.3 Nach erfolgreicher Buchung wird dem Mieter ein Stellplatz zugewiesen. Diese wird unmittelbar nach der Buchung in der App oder auf der Website angezeigt.
3.4 Der Vertragsschluss über einen Stellplatz erfolgt durch erfolgreichen Abschluss des Bestellvorgangs.
4. Mietgegenstand und Abstelldauer
4.1 Der Vertrag umfasst die Nutzung eines Stellplatzes in der ausgewählten Fahrradabstellanlage in der Region Hannover durch den Kunden gegen Entgelt in dem nach dem geschlossenen Mietvertag vereinbarten Zeitraum.
4.2 Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen. Die möglichen Optionen sind auf der Website umsteigenaufsteigen.de einsehbar.
5. Nutzungsvorschriften und Pflichten des Mieters
5.1 Mit dem Abstellen des Fahrrads gilt der Stellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Die Benutzung der Fahrradabstellanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrrad selbst und korrekt in der Fahrradabstellanlage abzustellen. Hierbei sind die Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitungen an der jeweiligen Fahrradabstellanlage zu beachten. Je Stellplatz darf der Mieter nur ein Fahrrad einstellen.
5.3 Der Mieter verpflichtet sich, die zugewiesenen Stellplätze pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
5.4 Beim Ein- und Ausparken des Fahrrads inklusive Fahrradzubehör hat der Mieter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.
5.5 Eine Überlassung des Stellplatzes an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Mieter nicht gestattet.
5.6 Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Region Hannover berechtigt, den Stellplatz ohne Zustimmung des Mieters selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Region Hannover berechtigt, den Stellplatz selbst oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Mieter kostenpflichtig, es sein denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
5.7 Der Mieter verpflichtet sich, seinen Stellplatz nach Ablauf der Nutzungsdauer, umgehend jedoch spätestens am letzten Tag der Mietzeit zu räumen. Sollte der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Stadt Wunstorf berechtigt, den Stellplatz durch einen Mitarbeitenden der Region Hannover oder ihrer Kommunen selbst zu leeren und die eingebrachten Gegenstände auf Kosten des Mieters aufzubewahren. Die in Besitz genommenen Gegenstände werden längstens für 20 Tage verwahrt. Der Mieter kann innerhalb dieser Frist das Fahrrad bzw. die Gegenstände gegen Erstattung einer Gebühr in Höhe von 150 € abholen. Nach Ablauf dieser Frist gehen die nicht abgeholten Gegenstände in das Eigentum der Region Hannover oder ihrer Kommunen über.
Sofern der Mieter den vermieteten Stellplatz über die Zeit der Beendigung des Mietverhältnisses hinaus nutzt, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Dauer der weiteren Nutzung.
6. Pflichten der Region Hannover
6.1 Die Region Hannover ist verpflichtet, dem Mieter den von ihm gebuchten Stellplatz in den Fahrradabstellanlagen unverzüglich nach Abschluss der Buchung zur Verfügung zu stellen.
6.2 Die Region Hannover hat vertraglich vereinbart, dass die Kommune, in dessen Bereich sich die Fahrradabstellanlage befindet dafür Sorge trägt, dass sich die Fahrradabstellanlagen während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befinden.
6.3 Die Region Hannover ist berechtigt, das vom Mieter eingestellte Fahrrad im Falle einer dringenden Gefahr aus den Fahrradabstellanlagen zu entfernen.
7. Rechte und Pflichten des Mieters
7.1 Der Stellplatz wird dem Mieter frei von Mängeln zur Verfügung gestellt.
7.2 Etwaige vorhandene Mängel hat der Mieter der Region Hannover unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Eine Anzeige ist über die Website umsteigenaufsteigen.de möglich. Dabei wird der Mieter aufgefordert ein Foto des betreffenden Mangels zu machen.
8. Haftung der Region Hannover
8.1 Die Region Hannover haftet für Schäden, die auf einer Pflichtverletzung der Region Hannover, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Region Hannover nur, falls diese durch die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), eingetreten sind.
8.2 Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.
8.3 Die durch Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt entstandenen Schäden am Fahrrad sind in der Regel durch eine Versicherung des Mieters abgesichert. Für darüber hinaus entstandene Schäden wird keine Haftung übernommen.
8.4 Der Mieter hat der Region Hannover einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes anzuzeigen. Die Region Hannover haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder Dritte zu verantworten sind, es sei denn es liegt ein Haftungsfall gemäß Ziffer 8.1 vor.
9. Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle an den Fahrradabstellanlagen entstandenen und von ihm schuldhaft verursachten Schäden während der Nutzungszeit.
9.2 Die Nutzung der Serviceleistungen der Region Hannover erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Vom Mieter verursachte Schäden trägt der Mieter selbst. Haftpflichtschäden hat der Mieter eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der Region Hannover gegenüber dem Mieter bleiben davon unberührt.
9.3 Der Mieter haftet für alle Kosten und Schäden, die der Region Hannover aus einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen. Er kommt für alle daraus entstehenden Kosten auf und stellt die Region Hannover vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.
10. Nutzung der Fahrradabstellanlagen mit der RFID-Zugangskarte
10.1 Für Mieter besteht die Möglichkeit die RFID Zugangskarte über die App umsteigen:aufsteigen sowie die Website umsteigenaufsteigen.de zu beantragen und einzubinden. Der Mieter muss sich hierfür über die App oder Website registrieren und dabei diese Option wählen.
10.2 Bei erfolgreicher Einbindung der RFID-Zugangskarte kann der Mieter anstelle der App auch seine RFID-Card für das Ein- und Ausparken nutzen. Das RFID-Lesegerät an der zugewiesenen Fahrradabstellanlage weist dem Mieter bei Auflegen seiner RFID-Zugangskarte automatisch den gemieteten Stellplatz zu – sofern Plätze zur Verfügung stehen.
10.3 Nutzt der Mieter als Zugangsmedium eine RFID-Zugangskarte, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieser Karte bereit, dass die Region Hannover alle für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten verwenden darf.
11. Außerordentliche Kündigung
11.1 Jede Vertragspartei kann das Abonnement aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.
11.2 Ein wichtiger Grund für die Region Hannover liegt insbesondere vor, wenn der Mieter die Anlage vorsätzlich beschädigt oder seine Pflichten gröblich in nicht unerheblichem Maße verletzt.
12. Anpassung von Entgelten
12.1 Die Region Hannover behält sich die Anpassung der Preislisten vor. Preisänderungen werden den Mieter*innen rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
13.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des restlichen Vertrages im Ganzen unberührt.
13.3 Erfüllungsort ist die Region Hannover.
13.4 Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Region Hannover sowie für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist der Gerichtsstand Hannover, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
13.5 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Für den Fahrradturm in Wunstorf gelten folgende ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
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In den Stellplätzen des Fahrradparkhauses Wunstorf dürfen nur Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes einschließlich Fahrradzubehör und -gepäck bis zu einem Gewicht von 30 kg, einer Gesamthöhe von 125 cm (mit Anbauteilen, wie Kindersitzen darf die maximal zulässige Gesamthöhe 135cm nicht überschreiten), einer Gesamtlänge von mindestens 150 cm und maximal 200 cm und einer maximalen Breite von 76 cm eingestellt werden. Das Einparken von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, andere Gegenstände, Personen oder Tiere ist ausdrücklich nicht gestattet.
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Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Gebäudeinnere des Fahrradparkhauses zu betreten.
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Im Fall einer technischen Störung hat sich der Mieter an die Service Hotline 0511-99 99 90-373 zu wenden. Im Regelfall kann ein bestimmtes Fahrrad ausgelagert werden. Der Mieter muss hierzu zu Zwecken der Identitätsprüfung seine Daten übermitteln.
Hannover, den 24. September 2024